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Was ist ein Pflegegrad?
Der Pflegegrad ist die Einstufung Ihrer Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD). Er entscheidet, welche Leistungen Ihnen aus der Pflegeversicherung zustehen, von Alltagshilfe über Pflegegeld bis hin zur stationären Pflege. Es gibt fünf Pflegegrade, von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen).
Schon ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI in Höhe von 131 Euro pro Monat. Dieses Geld ist zweckgebunden für Alltagshilfe genau wie unsere, und wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, ohne dass Sie in Vorkasse gehen müssen.
Wir helfen beim Antrag, erklären, was Sie dürfen, und begleiten Sie beim MD-Termin. Medizinische Pflege übernimmt ein ambulanter Pflegedienst, dafür empfehlen wir gerne einen Partner vor Ort.
Wer bekommt welchen Pflegegrad?
Der Medizinische Dienst prüft sechs Lebensbereiche (Module) und vergibt dafür Punkte. Je mehr Punkte, desto höher der Pflegegrad. Die sechs Module sind:
- Mobilität, Kann die Person sich selbst im Wohnraum bewegen, Treppen steigen, aufstehen?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Orientierung in Zeit und Raum, Gedächtnis, Gespräche führen
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, nächtliche Unruhe, Ängste, Aggressionen
- Selbstversorgung, Körperpflege, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang
- Bewältigung krankheitsbezogener Anforderungen, Medikamente einnehmen, Arzttermine wahrnehmen, Verbände wechseln
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte, Tagesstruktur, Kontakt halten, Beschäftigung
Grobe Orientierung nach Punktzahl
- 12,5 bis unter 27 Punkte: Pflegegrad 1, geringe Beeinträchtigung
- 27 bis unter 47,5 Punkte: Pflegegrad 2, erhebliche Beeinträchtigung
- 47,5 bis unter 70 Punkte: Pflegegrad 3, schwere Beeinträchtigung
- 70 bis unter 90 Punkte: Pflegegrad 4, schwerste Beeinträchtigung
- 90 bis 100 Punkte: Pflegegrad 5, schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Ablauf vom Antrag bis zum Bescheid
Antrag stellen
Formloser Antrag bei Ihrer Pflegekasse, telefonisch, per Brief oder Online-Formular. Eine Begründung braucht es noch nicht.
Formular ausfüllen
Die Kasse schickt Ihnen Unterlagen per Post. Wir helfen beim Ausfüllen, damit nichts Wichtiges fehlt.
MD-Termin zu Hause
Eine Gutachterin kommt vorbei. Der Termin dauert etwa eine Stunde. Wir sind gerne dabei, wenn Sie das möchten.
Bescheid in 25 Tagen
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Sonst werden 70 Euro pro Woche Säumnisgeld fällig.
Pflegetagebuch richtig führen
Das Pflegetagebuch ist Ihr wichtigstes Beweismittel beim Termin mit dem Medizinischen Dienst. Führen Sie es eine bis zwei Wochen vor dem Termin, jeden Tag, so ehrlich und konkret wie möglich.
Was ins Pflegetagebuch gehört
- Uhrzeit jeder Tätigkeit (z. B. "8:15 Uhr: Hilfe beim Anziehen, 12 Minuten")
- Konkrete Beschreibung, nicht nur "Körperpflege", sondern "Duschen: Einseifen, Abduschen, Abtrocknen, 22 Minuten"
- Auch kleine Hilfen notieren, Tabletten einnehmen, Brief öffnen, Wasser einschenken
- Nächtliche Unterstützung (Toilettengang, Aufstehen) zählt besonders
- Unruhe, Desorientierung, Gespräche, die immer wieder geführt werden müssen
Pflegetagebuch-Vorlage per E-Mail
Wir schicken Ihnen eine fertige Vorlage als PDF, mit der Sie gleich loslegen können. Kostenfrei, ohne Abo, ohne Werbung hinterher.
Der Termin mit dem Medizinischen Dienst
Der MD-Termin findet zu Hause statt. Eine Gutachterin (meist eine Pflegefachkraft oder Ärztin) schaut sich die Wohnsituation an, stellt Fragen und beobachtet. Entscheidend ist: Zeigen Sie, wie es wirklich ist.
Die häufigsten Fehler, und wie Sie sie vermeiden
- "Gute Tage" überbetonen. Beschreiben Sie ehrlich, wie schwierige Tage aussehen. Die Gutachterin sieht nur eine Momentaufnahme.
- Aus Stolz verharmlosen. Viele ältere Menschen wollen stark wirken und sagen "das geht schon". Dann wird der Pflegegrad zu niedrig angesetzt.
- Angehörige kommen nicht mit. Eine vertraute Person kann ergänzen, was die Pflegebedürftige vielleicht vergisst oder verharmlost.
- Vorab nicht vorbereiten. Legen Sie Medikamente, Arztberichte, Pflegetagebuch und Hilfsmittel bereit.
Widerspruch, wenn der Pflegegrad zu niedrig ist
Sie haben einen Monat Zeit, um gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen. Das geht schriftlich und zunächst ohne ausführliche Begründung. Die Kasse muss dann ein neues Gutachten veranlassen.
Rund ein Drittel der Widersprüche ist erfolgreich, insbesondere wenn sich die Situation zwischenzeitlich verschlechtert hat oder das erste Gutachten auf einem einzigen Besuch basierte. Wir helfen beim Formulieren des Widerspruchs und dokumentieren gemeinsam mit Ihnen die Alltagsrealität.
Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
Mit einem Pflegegrad stehen Ihnen mehrere Leistungen gleichzeitig zu. Die wichtigsten für Menschen, die zu Hause leben:
Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI
131 Euro pro Monat ab Pflegegrad 1. Zweckgebunden für anerkannte Alltagshilfe wie unsere. Nicht genutztes Geld wird bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen, pro Jahr sind das bis zu 1.572 Euro.
Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst)
Ab Pflegegrad 2. Zwischen 796 Euro (PG2) und 2.299 Euro (PG5) pro Monat. Davon können Sie seit der Pflegereform bis zu 40 Prozent in Alltagshilfe umwidmen, je nach Pflegegrad sind das 320 bis 920 Euro monatlich zusätzlich zum Entlastungsbetrag.
Pflegegeld
Wenn ein Angehöriger pflegt. Zwischen 347 Euro (PG2) und 990 Euro (PG5) monatlich. Wird direkt aufs Konto überwiesen.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Ab Pflegegrad 2 gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Nutzbar, wenn der pflegende Angehörige krank, im Urlaub oder anderweitig verhindert ist.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Maßnahme (z. B. barrierefreies Bad, Treppenlift). Ab Pflegegrad 1.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
42 Euro pro Monat für Windeln, Einmalhandschuhe, Desinfektion. Wird automatisch geliefert, wenn Sie einen Pflegegrad haben.
Warum wir Ihnen kostenfrei helfen
Ein erfolgreicher Antrag bedeutet für Sie: Geld, das Ihnen zusteht. Für uns bedeutet er: die Chance, mit unserer Arbeit überhaupt erst anfangen zu dürfen. Die meisten unserer Kundinnen und Kunden haben beim ersten Kontakt noch gar keinen Pflegegrad, genau deshalb ist die Antragshilfe Teil unseres Angebots, von der ersten Minute an kostenfrei.
Sie verpflichten sich zu nichts. Wenn am Ende herauskommt, dass Sie doch keine Alltagshilfe brauchen, ist das auch in Ordnung. Wir beraten Sie trotzdem ehrlich.
Nächster Schritt
Rufen Sie uns kurz an oder schreiben Sie per WhatsApp. Fünfzehn Minuten reichen, um zu klären, wo Sie stehen und was als nächstes sinnvoll ist.