Ratgeber für Alltagshilfe und Pflegefinanzierung

Klar geschriebene Anleitungen zu den Themen, bei denen pflegende Angehörige regelmäßig stolpern. Kein Blog, keine Werbetexte, nur das, was Sie wirklich wissen müssen.

Finanzierung und Anträge

Leistungen und Einsatzfelder

Haushaltsnahe Dienstleistungen und §35a EStG

Das Einkommensteuergesetz erlaubt in §35a eine direkte Steuerermäßigung von 20 % der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, maximal 4.000 € pro Jahr. Das gilt auch für Alltagshilfe und Haushaltshilfe, egal ob mit oder ohne Pflegegrad. Voraussetzung: Sie haben eine ordentliche Rechnung (mit Adresse, Leistungszeitraum, Stundenanzahl) und zahlen per Überweisung, nicht bar.

Praktisch heißt das: Wenn Sie 4.000 € pro Jahr für unsere Leistungen zahlen, sparen Sie 800 € Steuer. Wenn Sie 10.000 € zahlen, sparen Sie ebenfalls maximal 800 €, weil die Grenze erreicht ist. Bei Pflegeleistungen (nach §35a Abs. 2 Satz 2 EStG) gelten zum Teil andere Grenzen, wir sind aber Alltagshilfe, nicht Pflege, und deshalb fallen wir in die normale §35a-Regelung für haushaltsnahe Dienstleistungen.

Die Rechnung über unsere Leistungen geben Sie in der Einkommensteuererklärung in Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" an. Wir stellen Rechnungen so aus, dass das Finanzamt sie ohne Rückfragen akzeptiert.

Umwidmung der Pflegesachleistung, der unterschätzte Hebel

Bei Pflegegrad 2 bis 5 gibt es zwei Hauptleistungen: das Pflegegeld (Geld auf dem Konto, wenn die Pflege von Angehörigen übernommen wird) oder Pflegesachleistungen (Rechnung eines ambulanten Pflegedienstes direkt an die Kasse). Diese zwei schließen sich nicht aus, Sie können Kombinationsleistung wählen und das anteilig nutzen.

Der Trick: Bei Pflegesachleistungen sind oft nicht alle Stunden ausgeschöpft, oder Sie nutzen gar keine. Das Gesetz (§45a Abs. 4 SGB XI) erlaubt, bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistung in "Leistungen zur Unterstützung im Alltag" umzuwidmen, und das sind wir.

Das läuft über ein kurzes Schreiben an die Pflegekasse, in dem Sie die Umwidmung beantragen. Wir helfen gerne beim Formulieren.

Wie beginne ich als Angehöriger?

Die meisten Familien kommen erst zu uns, wenn die Situation schon angespannt ist. Unser Rat: Fangen Sie früher an. Das läuft so:

  1. Pflegegrad klären oder beantragen. Kostet nichts, wirkt rückwirkend. Zur Anleitung.
  2. Bestehende Budgets prüfen. Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegesachleistung. Viele Familien wissen gar nicht, was ihnen zusteht.
  3. Klein starten. Zwei Stunden pro Woche reichen oft, um sofort Luft zu schaffen, für den Betroffenen und für Sie als pflegende Angehörige.
  4. Rhythmus halten. Konstanz ist wichtiger als Umfang. Jede Woche dieselbe Person, dieselben Tage.
  5. Anpassen, wenn sich was ändert. Wenn ein Krankenhausaufenthalt, eine Demenzdiagnose oder ein Sturz die Lage verändert, reden wir und passen an.

Pflege oder Alltagshilfe, was ist was?

Ein häufiges Missverständnis. Hier kurz zur Abgrenzung:

Beides ergänzt sich hervorragend. Viele unserer Kunden haben parallel einen Pflegedienst für die morgendliche Körperpflege und uns für drei bis vier Stunden Alltag am Tag. Wir arbeiten mit den Pflegediensten in Bad Segeberg gut zusammen.

Was fehlt Ihnen im Ratgeber?

Schreiben Sie uns, welche Frage Sie noch haben. Wir antworten persönlich, und falls das Thema für mehr Familien relevant ist, bauen wir es hier als eigenen Ratgeber aus.