Preise für Alltagshilfe in Bad Segeberg

Ein Stundensatz, eine Abrechnung direkt mit der Pflegekasse, keine versteckten Kosten. Für die meisten Pflegegrade fällt kein Eigenanteil an.

Oder direkt anrufen: 01731821213

Der Stundensatz

Unser einheitlicher Stundensatz beträgt 32,00 Euro pro Stunde. Darin enthalten sind Anfahrt innerhalb Bad Segebergs, alle Materialien, die Haftpflicht- und Unfallversicherung unserer Kräfte sowie die komplette Abrechnung mit der Pflegekasse. Kein Bereitschaftspauschale, kein Wochenend- oder Feiertagszuschlag bei Regelbesuchen.

Keine Mindeststunden, keine Mindestlaufzeit. Sie buchen, was Sie brauchen, eine Stunde pro Woche reicht vollkommen aus, wenn das Ihr Bedarf ist. Kündigungsfrist: zwei Wochen zum Monatsende.

Drei Wege, wie die Pflegekasse das bezahlt

Ab Pflegegrad 1

Entlastungsbetrag §45b

131 € / Monat

Steht jedem mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Unabhängig vom Einkommen, zweckgebunden für Alltagshilfe wie unsere.

  • Reicht für rund 4 Stunden pro Monat
  • Nicht genutztes Geld wird bis 30. Juni des Folgejahres übertragen
  • Direkte Abrechnung, keine Vorkasse
Ab Pflegegrad 2

Pflegesachleistung umwidmen

320–920 € / Monat zusätzlich

Bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung können in Alltagshilfe umgewidmet werden. Je nach Pflegegrad zwischen 320 und 920 Euro.

  • PG2: bis 318 Euro
  • PG3: bis 599 Euro
  • PG4: bis 744 Euro
  • PG5: bis 920 Euro
Ohne Pflegegrad

Selbstzahler

32 € / Stunde

Wer keinen Pflegegrad hat oder nicht beantragen möchte, bucht privat. Rechnung per Überweisung.

  • Keine Mindeststunden
  • Rechnung als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar
  • 20 % der Arbeitskosten, max. 4.000 Euro pro Jahr, §35a EStG

Was kostet das bei mir?

Geben Sie Ihren Pflegegrad und die gewünschten Stunden an. Der Rechner zeigt Ihnen, wie viel die Kasse übernimmt und was, wenn überhaupt, Sie privat dazu zahlen.

Entlastungsbetrag-Rechner

Unverbindliche Schätzung. Beim Erstgespräch rechnen wir Ihren konkreten Fall genau durch.

Kosten pro Monat,
Entlastungsbetrag,
Umwidmung PSL,
Ihr Eigenanteil,

Berechnet mit 32 €/h, 4,3 Wochen pro Monat, Entlastungsbetrag 131 €, Umwidmung 40 % der Pflegesachleistung (PG2: 318, PG3: 599, PG4: 744, PG5: 920 €).

Beispiele aus dem Alltag

Frau Schulz, 79, Pflegegrad 1

Eine Stunde pro Woche Haushaltshilfe und Gespräch, rund 4 Stunden pro Monat, das sind 128 Euro. Der Entlastungsbetrag deckt diese Kosten vollständig. Eigenanteil: 0 Euro.

Herr Maier, 82, Pflegegrad 2, Ehefrau pflegt

Drei Stunden pro Woche Haushalt und Begleitung, 384 Euro monatlich. 131 Euro Entlastungsbetrag plus 253 Euro aus der umgewidmeten Pflegesachleistung. Eigenanteil: 0 Euro.

Frau Ahrens, 74, Pflegegrad 3, Sohn entscheidet

Fünf Stunden pro Woche Demenzbegleitung, 640 Euro monatlich. 131 Euro Entlastungsbetrag, 509 Euro aus Umwidmung der Pflegesachleistung. Eigenanteil: 0 Euro. Die restlichen 90 Euro Umwidmungs-Budget bleiben für den nächsten Monat.

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Hinweis zur Abgrenzung.

Wir sind eine anerkannte Alltagshilfe nach §45a SGB XI, wir arbeiten nicht als Pflegedienst. Körperpflege, Medikamentengabe und medizinische Behandlungspflege übernehmen wir nicht. Die genannten Kostenübernahmen beziehen sich ausschließlich auf Alltagsbegleitung, Haushalt, Einkauf und Begleitung zu Terminen.

Häufige Fragen zu den Kosten

Muss ich in Vorkasse gehen?

Nein. Sie unterschreiben einmalig eine Abtretungserklärung. Danach rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie bekommen nur eine Kopie zur Kenntnis.

Was, wenn der Entlastungsbetrag aufgebraucht ist?

Sie können jederzeit zusätzliche Stunden zum Stundensatz von 32 Euro dazubuchen, oder Sie prüfen mit uns, ob eine Umwidmung der Pflegesachleistung ab Pflegegrad 2 in Frage kommt.

Gibt es einen Aufschlag am Wochenende?

Für regelmäßige Termine nicht. Wir versuchen, feste Werktagszeiten zu vereinbaren. Einzelne Einsätze am Wochenende oder Feiertag sind möglich, sprechen Sie uns an.

Ist die Rechnung steuerlich absetzbar?

Ja. Unsere Leistungen gelten als haushaltsnahe Dienstleistung nach §35a EStG. Zwanzig Prozent der Arbeitskosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr, ziehen Sie direkt von der Einkommensteuer ab, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich die Pflegekasse nutzen.

Kann ich den Vertrag jederzeit kündigen?

Ja. Kündigungsfrist sind zwei Wochen zum Monatsende. Keine Mindestlaufzeit, keine Strafgebühr.

Lassen Sie uns Ihren Fall durchrechnen

In fünfzehn Minuten wissen Sie, was Ihnen zusteht und was Sie tatsächlich zahlen, wenn überhaupt.

Oder direkt: 01731821213