Verhinderungspflege in Bad Segeberg, 3.539 € pro Jahr für Ihre Auszeit

Wer einen Angehörigen pflegt, hat Anspruch auf Vertretung. Die Pflegekasse zahlt bis zu 3.539 € pro Jahr, wenn Sie ein paar Stunden, einen Tag oder mehrere Wochen Pause brauchen. Hier steht, wie Sie das Geld nutzen.

Oder direkt anrufen: 01731821213

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung nach §39 SGB XI. Der Gedanke dahinter: Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, darf nicht darunter leiden, wenn diese Angehörigen selbst mal ausfallen, durch Urlaub, Krankheit, einen Termin oder einfach Erschöpfung. Für diese Vertretung stellt die Pflegekasse ein Budget bereit.

Die Leistung heißt "Verhinderungspflege", weil die eigentlich pflegende Person "verhindert" ist. Rechtlich deckt das Budget sowohl stundenweise Vertretung als auch längere Ausfälle bis zu sechs Wochen am Stück pro Kalenderjahr ab.

Voraussetzungen, wer bekommt es?

Damit Sie Verhinderungspflege beantragen können, müssen drei Dinge erfüllt sein:

Wie viel Geld gibt es?

Seit der Pflegereform gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege von insgesamt 3.539 €. Das Besondere: Sie müssen nicht mehr zwei Töpfe getrennt verwalten, der Gesamtbetrag steht Ihnen frei zur Verfügung.

Verhinderungspflege pur
1.685 €
pro Kalenderjahr (§39 SGB XI)

Dieser Teil des Budgets wird direkt für Vertretung zu Hause verwendet, stunden- oder tageweise.

Aus Kurzzeitpflege dazu
+1.854 €
wenn Kurzzeitpflege nicht genutzt

Sie dürfen bis zu 100% der ungenutzten Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege umschichten.

Maximal gemeinsam
3.539 €
pro Jahr, steuerfrei

Der gemeinsame Jahresbetrag. Wird im Bewilligungsbescheid oft als Gesamtbetrag ausgewiesen.

Wichtig zum Pflegegeld während Verhinderungspflege: Während einer tageweisen oder längeren Vertretung wird das laufende Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden am Tag) läuft das Pflegegeld voll weiter. Das ist einer der großen Hebel, stundenweise nutzen bedeutet: volles Pflegegeld + Verhinderungspflege-Budget.

Kann Alltagshilfe damit bezahlt werden?

Ja, unter einer Bedingung: Der Dienst, der die Vertretung übernimmt, muss nach §45a SGB XI anerkannt sein. Wir sind das. Das bedeutet:

!
Klartext zur Zuständigkeit.

Wir machen Verhinderungspflege im Sinne von "jemand ist da, kümmert sich um den Alltag, ist Ansprechperson". Wir machen keine Pflege im engeren Sinne. Für viele Familien ist genau das der Punkt, an dem die pflegende Person endlich ausfallen darf, weil jemand Zuverlässiges im Haus ist.

So stellen Sie den Antrag

  1. Formular von der Pflegekasse anfordern oder auf deren Website herunterladen. Heißt meist "Antrag auf Verhinderungspflege" oder "Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson".
  2. Ausfüllen. Zeitraum, Umfang, wer die Vertretung übernimmt (Name und Anschrift des Dienstes). Wir geben Ihnen unsere Daten.
  3. Einreichen. Am besten vorher, damit Sie wissen, dass es bewilligt wird. Bei Notfällen ist auch rückwirkend möglich, bis zu vier Wochen nach der Vertretung.
  4. Rechnung einreichen. Nach dem Einsatz schicken wir die Rechnung. Sie leiten sie an die Pflegekasse weiter, oder wir rechnen bei Wunsch direkt ab.

Typische Fehler, die Budget kosten

Häufige Fragen

Muss die Verhinderungspflege am Stück genommen werden?

Nein. Sie können das Budget ganz flexibel einsetzen, eine Stunde hier, ein halber Tag dort, am Ende der Woche zwei Nachmittage. Die Pflegekasse rechnet zusammen.

Kann ich Verhinderungspflege nutzen, wenn meine Mutter in ein Hospiz geht?

Dann wäre es Kurzzeitpflege, nicht Verhinderungspflege. Wir helfen gerne bei der Abgrenzung und können empfehlen, welcher Topf sinnvoll ist.

Was kostet die Stunde?

Unser Stundensatz liegt bei 32 €. Mit dem Jahresbudget von 3.539 € lassen sich also rund 110 Stunden Vertretung pro Jahr finanzieren, das ist fast ein halber Urlaub für die pflegende Person.

Was ist mit dem Entlastungsbetrag?

Der läuft parallel. Sie können monatlich 131 € aus dem Entlastungsbetrag nutzen und zusätzlich Verhinderungspflege. Beide Töpfe sind getrennt und dürfen gemeinsam genutzt werden.

Gilt das auch, wenn ich keine Angehörige bin, sondern die Nachbarin den Alltag macht?

Die pflegende Person muss nicht verwandt sein. Wichtig ist, dass sie mindestens sechs Monate regelmäßig gepflegt hat.

Wo finde ich das bei der Pflegekasse?

Im Bewilligungsbescheid ist der Gesamtbetrag meist ausgewiesen. Wenn unklar, rufen Sie bei der Pflegekasse an und fragen nach dem "gemeinsamen Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege". Wir helfen auch gerne mit einem Anruf an Ihrer Seite.

Sie wollen Ihre Auszeit planen?

Wir prüfen mit Ihnen, ob und wie viel Verhinderungspflege-Budget Sie haben, und bauen daraus einen konkreten Vertretungsplan. Kostenlos, unverbindlich, in 15 Minuten.