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Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung nach §39 SGB XI. Der Gedanke dahinter: Wer zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, darf nicht darunter leiden, wenn diese Angehörigen selbst mal ausfallen, durch Urlaub, Krankheit, einen Termin oder einfach Erschöpfung. Für diese Vertretung stellt die Pflegekasse ein Budget bereit.
Die Leistung heißt "Verhinderungspflege", weil die eigentlich pflegende Person "verhindert" ist. Rechtlich deckt das Budget sowohl stundenweise Vertretung als auch längere Ausfälle bis zu sechs Wochen am Stück pro Kalenderjahr ab.
Voraussetzungen, wer bekommt es?
Damit Sie Verhinderungspflege beantragen können, müssen drei Dinge erfüllt sein:
- Pflegegrad 2 bis 5. Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Verhinderungspflege (nur den Entlastungsbetrag).
- Vorpflegezeit. Die Hauptpflegeperson muss vorher mindestens sechs Monate gepflegt haben. Bei neu festgestelltem Pflegegrad warten Sie also ein halbes Jahr, bis Sie Verhinderungspflege nutzen dürfen.
- Pflege zu Hause. Die gepflegte Person muss im eigenen Zuhause leben, nicht im Pflegeheim.
Wie viel Geld gibt es?
Seit der Pflegereform gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege von insgesamt 3.539 €. Das Besondere: Sie müssen nicht mehr zwei Töpfe getrennt verwalten, der Gesamtbetrag steht Ihnen frei zur Verfügung.
Dieser Teil des Budgets wird direkt für Vertretung zu Hause verwendet, stunden- oder tageweise.
Sie dürfen bis zu 100% der ungenutzten Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege umschichten.
Der gemeinsame Jahresbetrag. Wird im Bewilligungsbescheid oft als Gesamtbetrag ausgewiesen.
Wichtig zum Pflegegeld während Verhinderungspflege: Während einer tageweisen oder längeren Vertretung wird das laufende Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Bei stundenweiser Verhinderungspflege (unter 8 Stunden am Tag) läuft das Pflegegeld voll weiter. Das ist einer der großen Hebel, stundenweise nutzen bedeutet: volles Pflegegeld + Verhinderungspflege-Budget.
Kann Alltagshilfe damit bezahlt werden?
Ja, unter einer Bedingung: Der Dienst, der die Vertretung übernimmt, muss nach §45a SGB XI anerkannt sein. Wir sind das. Das bedeutet:
- Wenn Sie als pflegende Angehörige mal einen Nachmittag oder Tag frei haben wollen, können wir kommen, stundenweise, mit einem festen Gesicht.
- Die Kosten rechnen wir direkt mit der Pflegekasse als Verhinderungspflege ab. Sie müssen nicht in Vorkasse gehen.
- Wichtig: Wir sind weiterhin Alltagshilfe, keine Pflege. Wir übernehmen Tagesstruktur, Betreuung, Haushalt, Gesellschaft, nicht Körperpflege oder Medikamente.
- Wenn medizinische Pflege nötig ist, organisiert die Vertretung ein ambulanter Pflegedienst. Den holen wir ins Boot, wenn Sie wollen.
Wir machen Verhinderungspflege im Sinne von "jemand ist da, kümmert sich um den Alltag, ist Ansprechperson". Wir machen keine Pflege im engeren Sinne. Für viele Familien ist genau das der Punkt, an dem die pflegende Person endlich ausfallen darf, weil jemand Zuverlässiges im Haus ist.
So stellen Sie den Antrag
- Formular von der Pflegekasse anfordern oder auf deren Website herunterladen. Heißt meist "Antrag auf Verhinderungspflege" oder "Leistungen bei Verhinderung der Pflegeperson".
- Ausfüllen. Zeitraum, Umfang, wer die Vertretung übernimmt (Name und Anschrift des Dienstes). Wir geben Ihnen unsere Daten.
- Einreichen. Am besten vorher, damit Sie wissen, dass es bewilligt wird. Bei Notfällen ist auch rückwirkend möglich, bis zu vier Wochen nach der Vertretung.
- Rechnung einreichen. Nach dem Einsatz schicken wir die Rechnung. Sie leiten sie an die Pflegekasse weiter, oder wir rechnen bei Wunsch direkt ab.
Typische Fehler, die Budget kosten
- Budget verfällt am 31. Dezember. Was nicht genutzt ist, ist weg. Planen Sie im Herbst, was bis Jahresende noch möglich wäre.
- Formular nicht eingereicht. Wer sechs Monate lang Verhinderungspflege nicht nutzt, verpasst leicht tausende Euro, die ihm zustehen.
- Nur ganze Tage genutzt. Der stundenweise Einsatz ist oft attraktiver, weil das Pflegegeld weiterläuft. Viele Familien kennen das nicht.
- Keinen anerkannten Dienst gewählt. Nur mit §45a-Anerkennung geht die direkte Kassenabrechnung. Wer einen unanerkannten Helfer holt, muss in Vorkasse gehen und kämpft mit der Abrechnung.
Häufige Fragen
Muss die Verhinderungspflege am Stück genommen werden?
Nein. Sie können das Budget ganz flexibel einsetzen, eine Stunde hier, ein halber Tag dort, am Ende der Woche zwei Nachmittage. Die Pflegekasse rechnet zusammen.
Kann ich Verhinderungspflege nutzen, wenn meine Mutter in ein Hospiz geht?
Dann wäre es Kurzzeitpflege, nicht Verhinderungspflege. Wir helfen gerne bei der Abgrenzung und können empfehlen, welcher Topf sinnvoll ist.
Was kostet die Stunde?
Unser Stundensatz liegt bei 32 €. Mit dem Jahresbudget von 3.539 € lassen sich also rund 110 Stunden Vertretung pro Jahr finanzieren, das ist fast ein halber Urlaub für die pflegende Person.
Was ist mit dem Entlastungsbetrag?
Der läuft parallel. Sie können monatlich 131 € aus dem Entlastungsbetrag nutzen und zusätzlich Verhinderungspflege. Beide Töpfe sind getrennt und dürfen gemeinsam genutzt werden.
Gilt das auch, wenn ich keine Angehörige bin, sondern die Nachbarin den Alltag macht?
Die pflegende Person muss nicht verwandt sein. Wichtig ist, dass sie mindestens sechs Monate regelmäßig gepflegt hat.
Wo finde ich das bei der Pflegekasse?
Im Bewilligungsbescheid ist der Gesamtbetrag meist ausgewiesen. Wenn unklar, rufen Sie bei der Pflegekasse an und fragen nach dem "gemeinsamen Jahresbetrag Verhinderungs- und Kurzzeitpflege". Wir helfen auch gerne mit einem Anruf an Ihrer Seite.