Finanzierung und Anträge
Pflegegrad beantragen, Schritt für Schritt
Vom Antrag bei der Pflegekasse bis zum MDK-Besuch. Mit Vorlage für das Pflegetagebuch und Tipps zum Widerspruch.
Verhinderungspflege, 3.539 € pro Jahr richtig nutzen
Wer Anspruch hat, wie hoch das Budget ist, wie man Stunden- und Tageseinsätze clever kombiniert, und welche Fehler das Budget kosten.
Entlastungsbetrag-Rechner
Interaktiv: Pflegegrad eingeben, Stunden wählen, Umwidmung der Pflegesachleistung aktivieren, und sehen, was am Ende an Eigenanteil bleibt.
Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen
Wie Sie 20 % der Kosten nach §35a EStG zurückbekommen, für Alltagshilfe, Haushaltshilfe und Pflege.
Leistungen und Einsatzfelder
Demenzbegleitung zu Hause
Was hilft wirklich, wenn ein Angehöriger an Demenz erkrankt: Tagesstruktur, biografische Arbeit, Umgang mit schwierigen Phasen.
Haushaltshilfe für Senioren
Wann sie sinnvoll wird, was sie umfasst, wie sie über Pflegekasse oder Steuerabzug finanziert wird.
Nach dem Krankenhaus, die kritischen ersten Wochen
Was Sie noch in der Klinik regeln sollten, welche Kassenleistungen es gibt und wie der Übergang zu Hause gelingt.
Für Angehörige auf Distanz
Wenn Sie nicht vor Ort wohnen: wie Sie Alltagshilfe so organisieren, dass Sie beruhigt sein können, und selbst atmen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und §35a EStG
Das Einkommensteuergesetz erlaubt in §35a eine direkte Steuerermäßigung von 20 % der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, maximal 4.000 € pro Jahr. Das gilt auch für Alltagshilfe und Haushaltshilfe, egal ob mit oder ohne Pflegegrad. Voraussetzung: Sie haben eine ordentliche Rechnung (mit Adresse, Leistungszeitraum, Stundenanzahl) und zahlen per Überweisung, nicht bar.
Praktisch heißt das: Wenn Sie 4.000 € pro Jahr für unsere Leistungen zahlen, sparen Sie 800 € Steuer. Wenn Sie 10.000 € zahlen, sparen Sie ebenfalls maximal 800 €, weil die Grenze erreicht ist. Bei Pflegeleistungen (nach §35a Abs. 2 Satz 2 EStG) gelten zum Teil andere Grenzen, wir sind aber Alltagshilfe, nicht Pflege, und deshalb fallen wir in die normale §35a-Regelung für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Die Rechnung über unsere Leistungen geben Sie in der Einkommensteuererklärung in Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" an. Wir stellen Rechnungen so aus, dass das Finanzamt sie ohne Rückfragen akzeptiert.
Umwidmung der Pflegesachleistung, der unterschätzte Hebel
Bei Pflegegrad 2 bis 5 gibt es zwei Hauptleistungen: das Pflegegeld (Geld auf dem Konto, wenn die Pflege von Angehörigen übernommen wird) oder Pflegesachleistungen (Rechnung eines ambulanten Pflegedienstes direkt an die Kasse). Diese zwei schließen sich nicht aus, Sie können Kombinationsleistung wählen und das anteilig nutzen.
Der Trick: Bei Pflegesachleistungen sind oft nicht alle Stunden ausgeschöpft, oder Sie nutzen gar keine. Das Gesetz (§45a Abs. 4 SGB XI) erlaubt, bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistung in "Leistungen zur Unterstützung im Alltag" umzuwidmen, und das sind wir.
- Pflegegrad 2: bis zu 318 € pro Monat umwidmen
- Pflegegrad 3: bis zu 599 € pro Monat umwidmen
- Pflegegrad 4: bis zu 744 € pro Monat umwidmen
- Pflegegrad 5: bis zu 920 € pro Monat umwidmen
Das läuft über ein kurzes Schreiben an die Pflegekasse, in dem Sie die Umwidmung beantragen. Wir helfen gerne beim Formulieren.
Wie beginne ich als Angehöriger?
Die meisten Familien kommen erst zu uns, wenn die Situation schon angespannt ist. Unser Rat: Fangen Sie früher an. Das läuft so:
- Pflegegrad klären oder beantragen. Kostet nichts, wirkt rückwirkend. Zur Anleitung.
- Bestehende Budgets prüfen. Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegesachleistung. Viele Familien wissen gar nicht, was ihnen zusteht.
- Klein starten. Zwei Stunden pro Woche reichen oft, um sofort Luft zu schaffen, für den Betroffenen und für Sie als pflegende Angehörige.
- Rhythmus halten. Konstanz ist wichtiger als Umfang. Jede Woche dieselbe Person, dieselben Tage.
- Anpassen, wenn sich was ändert. Wenn ein Krankenhausaufenthalt, eine Demenzdiagnose oder ein Sturz die Lage verändert, reden wir und passen an.
Pflege oder Alltagshilfe, was ist was?
Ein häufiges Missverständnis. Hier kurz zur Abgrenzung:
- Pflege (ambulanter Pflegedienst): Körperpflege (Duschen, Waschen, Toilettengang), Medikamentengabe, Wundversorgung, Kompressionsstrümpfe, Spritzen. Rechtlich geregelt in §36 SGB XI als "Pflegesachleistung".
- Alltagshilfe (unser Bereich): Haushalt, Einkauf, Kochen, Gesellschaft, Begleitung, Tagesstruktur, Betreuung bei Demenz ohne medizinische Eingriffe. Rechtlich geregelt in §45a SGB XI als "Angebote zur Unterstützung im Alltag".
Beides ergänzt sich hervorragend. Viele unserer Kunden haben parallel einen Pflegedienst für die morgendliche Körperpflege und uns für drei bis vier Stunden Alltag am Tag. Wir arbeiten mit den Pflegediensten in Bad Segeberg gut zusammen.