Häufige Fragen
Alles rund um Leistung, Pflegekasse und Ablauf. Fehlt etwas? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie per WhatsApp.
Alltagshilfe ist eine von der Pflegekasse anerkannte Unterstützung im eigenen Zuhause. Eine feste Betreuungskraft kommt regelmäßig vorbei, hilft im Haushalt, beim Einkaufen, bei Behördengängen oder Arztterminen, und nimmt sich Zeit für ein Gespräch.
Wir arbeiten anerkannt nach §45a SGB XI. Das bedeutet: Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten direkt, ohne Umweg über Sie.
Wir sind ausdrücklich kein Pflegedienst. Unsere Betreuungskräfte dürfen keine medizinischen Leistungen erbringen, also kein Verbandswechsel, keine Medikamentengabe, keine Körperpflege.
Was wir dürfen und tun: Haushalt, Wäsche, Einkaufen, Kochen, Begleitung zu Terminen, Spaziergänge, Gespräche, Demenzbegleitung. Für medizinische Pflege arbeiten wir bei Bedarf gern mit einem Pflegedienst vor Ort zusammen.
Ja. Der Erstkontakt läuft häufig über Kinder oder Enkel. Für die Abrechnung brauchen wir dann die Angaben zur pflegebedürftigen Person und eine Unterschrift auf der Abtretungserklärung, das können wir alles beim Kennenlernen klären.
Ja. Das ist unser wichtigstes Versprechen. Sie bekommen eine feste Bezugsperson, die Sie und Ihren Alltag kennt. Nur bei Urlaub oder Krankheit übernimmt eine Kollegin, die Sie schon einmal getroffen haben.
Dann springt eine Kollegin aus unserem festen Team ein, vorher angekündigt und mit sauberer Übergabe, damit niemand ganz Fremdes vor Ihrer Tür steht. Einsätze fallen bei uns praktisch nie aus, das ist der Vorteil eines Teams gegenüber einer einzelnen selbstständigen Kraft.
Im Normalfall innerhalb einer Woche nach dem Kennenlernen. Nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer akuten Situation oft schon am nächsten Tag.
Wir fahren im Umkreis von etwa zwanzig Kilometern rund um Schleswig-Holstein, dazu gehören Wahlstedt, Trappenkamp, Bornhöved, Leezen, Pronstorf und die meisten Orte im Rendsburg-Eckernförde. Rufen Sie uns kurz an, wir sagen Ihnen direkt, ob Ihr Wohnort dabei ist.
Ja. Unsere Betreuungskräfte sind speziell für den Umgang mit Menschen mit Demenz geschult. Wir arbeiten mit ruhiger Tagesstruktur, Wiedererkennung und einer festen Bezugsperson, damit Unruhe und Angst weniger Raum bekommen. Für Angehörige bedeutet das oft zum ersten Mal wieder ein paar Stunden durchatmen.
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Leistung der Pflegekasse in Höhe von 131 Euro, die jedem Menschen ab Pflegegrad 1 zusteht, unabhängig vom Einkommen.
Er ist zweckgebunden für Entlastungsleistungen wie unsere. Sie bekommen das Geld nicht aufs Konto, es wird direkt mit anerkannten Anbietern verrechnet.
Wir helfen Ihnen kostenlos beim Antrag bei Ihrer Pflegekasse und begleiten den Termin mit dem Medizinischen Dienst, wenn Sie das möchten. Auch Pflegegrad 1 bringt bereits den vollen Entlastungsbetrag.
Ja. Wer ohne Pflegegrad Hilfe im Haushalt oder Begleitung im Alltag braucht, kann unsere Leistung privat buchen. Wir rechnen dann direkt per Rechnung zum Stundensatz von 32 Euro ab, ohne Umweg über die Kasse und ohne Mindestlaufzeit.
Nein. Sie unterschreiben einmalig eine Abtretungserklärung. Danach senden wir die Rechnung direkt an Ihre Pflegekasse und Sie bekommen nur eine Kopie zur Kenntnis. Keine Überweisung, keine Vorkasse, kein Papierkram.
Nicht genutzter Entlastungsbetrag aus dem laufenden Jahr wird automatisch bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen. Bei 131 Euro pro Monat stehen Ihnen so bis zu 1.572 Euro im Jahr für Alltagshilfe zur Verfügung.
Sie können jederzeit zusätzliche Stunden zum Stundensatz von 32 Euro dazubuchen, das rechnen wir Ihnen privat ab. In den meisten Fällen reicht der Entlastungsbetrag für einen wöchentlichen Einsatz komplett aus.
Ja, ab Pflegegrad 2 steht Ihnen zusätzlich zum Entlastungsbetrag der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu, aktuell bis zu 3.539 Euro pro Jahr, flexibel einsetzbar. Wir rechnen Ihnen im Erstgespräch genau aus, was in Ihrem Fall möglich ist, und können auch diese Leistungen direkt mit der Kasse abrechnen.
Ja. Unsere Leistungen gelten als haushaltsnahe Dienstleistung nach §35a EStG. Zwanzig Prozent der Arbeitskosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr, ziehen Sie direkt von der Einkommensteuer ab, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich die Pflegekasse nutzen. Wir stellen Ihnen dafür automatisch eine saubere Jahresbescheinigung aus.